Rückruf von Petiyark Schwimmwesten: Ertrinkungsgefahr für Kinder

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Kinder-Schwimmweste am Strand, Wasser, Ertrinkungsgefahr

Eine dringende Warnung wurde für Kinder-Neopren-Schwimmwesten der Marke Petiyark herausgegeben. Das britische Office for Product Safety and Standards (OPSS) hat die Produkte als potenziell ertrinkungsgefährdend eingestuft. Die betroffenen Schwimmhilfen wurden auch über Online-Händler nach Deutschland geliefert und sollten umgehend nicht mehr verwendet werden.

Wichtige Punkte

  • Potenzielle Ertrinkungsgefahr bei Petiyark Kinder-Neopren-Schwimmwesten.
  • Fehlende Konformitätsdokumente und Kennzeichnungen.
  • Schlechte Sichtbarkeit der Kinder im Wasser.
  • Produkt entspricht nicht der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung.

Details zum Rückruf

Die Schwimmwesten der Marke Petiyark, Modellnummer FLY01, mit den Batch-Nummern 20231201XHS und 20231201SHX, sind von dem Rückruf betroffen. Der Barcode lautet X0027L8P2D. Diese Westen sind für Kinder im Alter von 2-3 Jahren gedacht und wurden über Amazon sowie möglicherweise andere Online-Plattformen verkauft.

Begründung der Warnung

Die Einstufung als potenziell ertrinkungsgefährdend basiert auf mehreren kritischen Mängeln. Zum einen enthält die Schwimmweste widersprüchliche Angaben zu Mindest- und Maximalgrößen, was zu einer unsicheren Passform führen kann. Zum anderen weisen die Westen keine auffälligen Farben auf, was die Sichtbarkeit von kleinen Kindern im Wasser erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus fehlten die erforderlichen Konformitätsdokumente und Kennzeichnungen, die für eine korrekte und sichere Verwendung durch Verbraucher notwendig sind. Das Produkt erfüllt somit nicht die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung.

Empfehlung für Verbraucher

Es wird dringend empfohlen, die betroffenen Schwimmwesten nicht weiter zu verwenden. Verbraucher sollten die Produkte bei den jeweiligen Händlern, insbesondere Amazon, zurückgeben. Amazon hat betroffene Kunden bereits per E-Mail über den Rückruf informiert. Es besteht die Sorge, dass Hersteller, Händler oder Verkäufer Endkunden nicht umfassend und vorbehaltlos über diese gefährliche Produktmängel informieren, was die Reichweite der Warnung einschränken könnte.

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