Rückruf von Hamol Baby Powder wegen Cadmium-Verunreinigung und Kennzeichnungsmängeln

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Die Hamadeen Food GmbH ruft den Babypuder "Hamol Baby Powder" (125g, MHD 15.05.2028, EAN 889203035233) zurück. Grund dafür sind eine Gesundheitsgefahr durch Cadmium-Verunreinigung und fehlende Verbraucherhinweise zur sicheren Anwendung. Kunden können das Produkt in den Verkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, auch ohne Kassenbon.

Wichtige Informationen zum Rückruf

  • Produkt: Babypuder "Hamol Baby Powder"
  • Grund: Verunreinigung mit Schwermetall Cadmium und Kennzeichnungsmängel.
  • Gesundheitsrisiko: Einatmen kann Atemwege reizen und zu Husten oder Atembeschwerden führen.
  • Maßnahme: Nicht weiter verwenden und zur Verkaufsstelle zurückbringen.
  • Erstattung: Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon.

Details zur Verunreinigung und Kennzeichnung

Das betroffene Produkt, "Hamol Baby Powder" in der 125g-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.05.2028 und der EAN 889203035233, wird von der Hamadeen Food GmbH zurückgerufen. Laut Mitteilung des Unternehmens wurde das Schwermetall Cadmium im Babypuder nachgewiesen, was eine Gesundheitsgefahr darstellt. Zusätzlich bestehen Mängel in der Kennzeichnung des Produkts. Insbesondere fehlt ein wichtiger Hinweis für Verbraucher bezüglich der korrekten Anwendung.

Anwendungshinweise und Gesundheitsrisiken

Aufgrund des Inhaltsstoffs Talkum ist es essenziell, das pulverförmige Produkt "von Nase und Mund des Kindes fernzuhalten". Das Einatmen des Puders kann die Atemwege des Kindes reizen und Symptome wie Husten oder Atembeschwerden hervorrufen. Es wird dringend davon abgeraten, das betroffene Puder weiter zu verwenden.

Rückgabe und Erstattung

Kunden, die den "Hamol Baby Powder" erworben haben, werden gebeten, das Produkt nicht mehr zu verwenden. Die Rückgabe ist in der jeweiligen Einkaufsstätte möglich. Der Kaufpreis wird erstattet, wobei die Vorlage eines Kassenbons nicht erforderlich ist. Dies soll sicherstellen, dass möglichst viele betroffene Verbraucher von der Rückerstattung Gebrauch machen können.

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