Rückruf bei Konrad Böhnlein: Metallische Fremdkörper in Gelbwurst Ring entdeckt

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Gelbwurst Ring mit metallischem Fremdkörper

Die Konrad Böhnlein GmbH ruft vorsorglich ihren Artikel "Gelbwurst Ring – SB-Artikel" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.11.2025 zurück. Grund für den Rückruf ist der mögliche Fund von metallischen Fremdkörpern in dem Produkt. Von dem Verzehr wird dringend abgeraten. Der betroffene Artikel wurde im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern sowie in der eigenen Filiale des Herstellers in Bamberg verkauft. Kunden, die das Produkt erworben haben, werden gebeten, es an die Verkaufsstelle zurückzubringen.

Wichtige Informationen im Überblick

  • Produkt: Gelbwurst Ring – SB-Artikel
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.11.2025
  • Losnummer: 741242
  • Grund: Möglicher Befall mit metallischen Fremdkörpern

Gesundheitsrisiko durch Fremdkörper

Der Verzehr von Lebensmitteln, die metallische Fremdkörper enthalten, kann erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Solche Fremdkörper können zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr von inneren Verletzungen oder Blutungen, falls die Fremdkörper verschluckt werden.

Betroffene Verkaufsstellen und Rückgabe

Der betroffene Artikel wurde ausschließlich im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern sowie in der unternehmenseigenen Filiale der Konrad Böhnlein GmbH in Bamberg vertrieben. Kunden, die das Produkt gekauft haben, können dieses an der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.

Empfehlung an Verbraucher

Verbraucher, die den betroffenen Gelbwurst Ring mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen, sollten diesen keinesfalls mehr verzehren. Es wird dringend empfohlen, das Produkt umgehend zu entsorgen oder an die Verkaufsstelle zurückzubringen, um jegliche Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

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