Der renommierte Schokoladenhersteller Neuhaus Chocolates NV hat einen Rückruf für seine "Belgian Chocolate Moments Smurfen Popping Milk Chocolates with Cookies" gestartet. Grund dafür ist nicht deklarierter Weizen (Gluten) in dem Produkt, der für Allergiker und Menschen mit Unverträglichkeiten ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. Betroffene Kunden werden gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren und es zur Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
Wichtige Informationen im Überblick
- Produkt: Belgian Chocolate Moments Smurfen "Popping Milk Chocolates with Cookies"
- Hersteller: Neuhaus Chocolates NV
- Grund: Nicht deklarierter Weizen (Gluten)
- Betroffener Zeitraum: 18. Juni 2025 – 04. August 2025
- Maßnahme: Rückgabe in Verkaufsstellen zur Kaufpreiserstattung
Details zum Rückruf
Der Rückruf betrifft spezifische Chargen des Produkts "Belgian Chocolate Moments Smurfen Popping Milk Chocolates with Cookies". Diese Schokoladen, verpackt in Beuteln mit etwa 12 "Smurfen"-Pralinen und Knisterzucker, wiegen jeweils 120g. Die betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) und zugehörigen Losnummern sind:
- MHD 09.12.2025 – Losnummer: 80108689
- MHD 07.01.2026 – Losnummern: 80108701, 80108704, 80108712, 80108746
- MHD 29.01.2026 – Losnummer: 80108827
- MHD 05.02.2026 – Losnummern: 80108842, 80108848
- MHD 14.02.2026 – Losnummern: 80108878, 80108966
- MHD 13.02.2026 – Losnummern: 80108881, 80108994
Empfehlungen für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht von einer Weizenallergie oder -unverträglichkeit betroffen sind, können das Produkt ohne Bedenken verzehren. Personen mit einer bekannten Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Weizen (Gluten) sollten jedoch unbedingt vom Verzehr absehen. Die betroffenen Produkte können in den Neuhaus-Filialen, in denen sie erworben wurden, zurückgegeben werden. Der volle Kaufpreis wird erstattet.
Informationen zu Nahrungsmittelallergien
Nahrungsmittelallergien können vielfältige Symptome hervorrufen, die von leichten Reaktionen der Schleimhäute im Mund- und Rachenraum über Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Durchfall bis hin zu Atemwegsproblemen wie allergischem Asthma reichen. Auch Hautreaktionen wie Juckreiz oder Nesselsucht sind möglich. In seltenen, schweren Fällen kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen. Daher ist die korrekte Deklaration von Allergenen von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Konsumenten.