Erstickungsgefahr: Warnung vor „New Choice“ Geleesüßwaren im Minibecher

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Kleine, bunte Geleesüßigkeiten in Minibechern.

Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat eine dringende Warnung für die "New Choice" Geleesüßwaren im Minibecher herausgegeben. Der Artikel, der vor allem in Geschäften für asiatische Lebensmittel verkauft wurde, birgt aufgrund seiner Beschaffenheit und der Art des Konsums, insbesondere bei kleinen Kindern, eine erhebliche Erstickungsgefahr. Die Behörde rät dringend vom Verzehr ab und empfiehlt die Entsorgung oder Rückgabe der betroffenen Produkte.

Wichtige Punkte

  • Gefahr: Erstickungsgefahr durch die Konsistenz der Gelees und die Möglichkeit, sie im Ganzen zu verschlucken.
  • Zielgruppe: Besonders gefährdet sind kleine Kinder, die die Süßigkeiten stoßartig aus den Minibechern aufnehmen könnten.
  • Produkt: "New Choice" Geleesüßwaren im Minibecher, typischerweise "Tropischer Fruchtgeschmack", verkauft in 1kg-Behältern mit Schraubdeckel.
  • Empfehlung: Das Produkt sollte nicht verzehrt werden. Entsorgung oder Rückgabe in den Verkaufsstellen wird empfohlen.

Details zur Warnung

Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat eine offizielle Warnung für die "New Choice" Geleesüßwaren im Minibecher veröffentlicht. Der Grund für diese Warnung liegt in der Beschaffenheit der Süßigkeit. Die Behörde befürchtet, dass die Gelees aufgrund ihrer Konsistenz und der Art, wie sie konsumiert werden – oft direkt und stoßartig aus den kleinen Bechern – von kleinen Kindern im Ganzen verschluckt werden könnten. Dies stellt eine ernsthafte Erstickungsgefahr dar.

Betroffenes Produkt und Empfehlungen

Das betroffene Produkt ist unter dem Namen "New Choice Geleesüßwaren im Minibecher" bekannt und wird in der Regel als "Tropischer Fruchtgeschmack" mit einem Inhalt von 1 kg und einem Schraubdeckel angeboten. Die Behörde betont, dass das Produkt keinesfalls verzehrt werden sollte. Stattdessen wird den Verbrauchern dringend empfohlen, die betroffenen Süßigkeiten zu entsorgen oder sie dort zurückzugeben, wo sie gekauft wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass Hersteller, Händler oder Verkäufer die Endkunden möglicherweise nicht ausreichend und vorbehaltlos über diese Risiken informieren, was die Verbreitung der Warnung erschwert.

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