Allergiegefahr: PommSo Pommes Soße wegen fehlender Sellerie-Kennzeichnung zurückgerufen

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Pommes mit weißer Soße und Selleriestange

Die Erhardt GmbH & Co. KG ruft eine Charge ihrer beliebten PommSo Pommes Soße zurück. Grund ist eine fehlende Allergenkennzeichnung für Sellerie auf dem Etikett, was ein erhebliches Risiko für Allergiker darstellt. Verbraucher sollten das Produkt umgehend überprüfen und keinesfalls verzehren, wenn sie auf Sellerie allergisch reagieren.

Wichtige Fakten auf einen Blick

  • Produkt: PommSo Pommes Soße im Schraubglas
  • Betroffene Charge: 01
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.05.2026
  • Ursache: Sellerie nicht als Allergen deklariert
  • Hersteller: Erhardt GmbH & Co. KG
  • Nur diese Charge ist betroffen, alle anderen sind korrekt gekennzeichnet

Details zum Rückruf

Der Rückruf betrifft ausschließlich die PommSo Pommes Soße mit der Chargennummer 01 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.05.2026. Der Hersteller weist darauf hin, dass bei dieser Charge das Allergen Sellerie nicht auf dem Etikett angegeben wurde. Für Personen mit Sellerie-Allergie besteht damit die Gefahr ernsthafter gesundheitlicher Reaktionen.

Andere Chargen des Produkts sind laut Hersteller korrekt gekennzeichnet und nicht vom Rückruf betroffen.

Risiken für Allergiker

Sellerie zählt zu den häufigsten Lebensmittellallergenen. Für Allergiker kann der Verzehr schwerwiegende Folgen haben. Mögliche Symptome sind:

  • Schwellungen von Mund, Nase und Rachen
  • Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall
  • Allergisches Asthma und Hautreaktionen wie Nesselsucht
  • In extremen Fällen: lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schock

Empfehlung für Verbraucher

Verbrauchern wird dringend geraten, die betroffene Charge nicht zu konsumieren, wenn eine Sellerieallergie besteht. Da keine Details zu Vertriebswegen oder Rückgabemöglichkeiten genannt wurden, sollte das Produkt sicherheitshalber nicht verwendet werden.

Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick in den Handel, um ungeöffneten Produkte zurückzugeben oder Informationen zur weiteren Vorgehensweise zu erhalten.

Was tun bei Allergiesymptomen?

Sofortige medizinische Hilfe ist notwendig, wenn nach Verzehr Anzeichen einer allergischen Reaktion wie Atemnot, starke Schwellungen oder Kreislaufprobleme auftreten. Auch bei leichteren Symptomen sollten Betroffene zeitnah einen Arzt aufsuchen.

Hintergrund: Allergenkennzeichnung und Verbraucherschutz

Die Kennzeichnung von Allergenen auf Lebensmitteln ist in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, Verbraucher zuverlässig über gefährliche Inhaltsstoffe zu informieren. Eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung kann erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, wie dieser aktuelle Rückruf verdeutlicht.

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